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Überarbeitetes Zuteilungsverfahren der NdL

Es gibt ab Sommersemester 2020 eine Neuerung im Zuteilungsverfahren der NdL!

DIE WICHTIGSTE NEUERUNG:

Wenn ihr euch ein Seminar aussucht (oder mehrere), lest immer den Veranstaltungstext! Dieser verrät euch, ob ihr für das entsprechende Seminar einen Lektürenachweis erbringen müsst. Ihr seid selbst dafür verantwortlich, dies zu tun. Wenn ihr einem Seminar zugeteilt werdet, bei dem es eine solche Anforderung gibt und habt diese zur ersten Sitzung (oder dem Datum, welches im Veranstaltungskommentar angegeben ist) nicht erbracht, behalten es sich die Dozierenden vor, euch von ihrer Veranstaltung auszuschließen. Ihr dürft nach wie vor drei Prioritäten angeben und es wird auch nicht bei allen Veranstaltungen Lektürenachweise geben, die zu erbringen sind. Der Vorteil, der durch die Änderung dieser Regelung erhalten bleibt, ist, dass ihr dennoch mehrere Seminare belegen könnt. Wenn ihr beispielsweise zwei oder drei Proseminare belegen wollt, dann könnt ihr euch eines über das Zuteilungsverfahren (ob mit oder ohne Vorleistung) zuweisen lassen, aber auch noch eines oder zwei andere über das Absolvieren der Vorleistung anderer Seminare erhalten, denn die Dozierenden, die Seminare mit Vorleistungen anbieten, behalten es sich ebenso vor, alle Studierenden, die die Vorleistung erbracht haben, in ihr Seminar aufzunehmen. Dies betrifft die propädeutischen Übungen B.A., die Proseminare B.A., die Hauptseminare B.A und die Hauptseminar B.A./M.A..

EIN BEISPIEL:

Ich brauche im Sommersemester zwei Proseminare im B.A. in der NdL, weil ich mein Vertiefungsmodul abschließen möchte und schon ein Proseminar für das Schwerpunktmodul belegen möchte. Ich suche mir für meinen Erst-, Zweit- und Drittwunsch nur Seminare aus, in denen keine Vorleistung verlangt wird. Ich bekomme über das Zuteilungsverfahren in der ersten Zuteilungsrunde leider kein Seminar zugeteilt. Daher melde ich mich im Moodle-Kurs ‚Zuteilung NdL‘ an. Dort gibt es eine zweite Zuteilungsrunde, bei der ich angeben kann, dass ich in der ersten Zuteilungsrunde kein Seminar bekommen habe, und noch einmal meine drei Wunschseminare auswählen kann. In dieser Zuteilungsrunde werde ich dann ein Proseminar erhalten. Ich suche mir ein zweites Seminar unter denjenigen aus, die eine Vorleistung verlangen, in dem ich die Vorleistung erbringe, sodass ich in diesem Seminar bereits einen Platz sicher habe.

DIE HINTERGRÜNDE:

Vorher war es so, dass es eine Trennung zwischen den Seminaren gab, die per Zuteilungsverfahren vergeben werden (also Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch), und den Seminaren, an denen man teilnehmen durfte, weil man eine Vorleistung, in den meisten Fällen ein Testat, erbracht hat.

Zum Sommer wurde dieses Verfahren noch einmal überarbeitet: nachdem vor einem Jahr vom Losverfahren auf das Zuteilungsverfahren umgestellt wurde, hat sich die Fachgruppe NdL nun dazu entschieden, auch diejenigen Seminare, bei denen eine Vorleistung erbracht werden muss, ins Zuteilungsverfahren mitaufzunehmen. Das hat folgenden Grund: jede und jeder von euch hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Seminarplatz, sodass alle ihr Studium in Regelzeit beenden könnten (dabei ist zu beachten, dass es sich um irgendeinen Seminarplatz handelt, nicht den im Wunschseminar!). Wenn die sogenannten Testatseminare nicht über das Zuteilungsverfahren laufen, sondern lediglich von den Dozierenden, die diese Seminare anbieten, verwaltet werden, gibt es auf diese Seminarplätze keinen rechtlichen Anspruch, sodass die Gesamtanzahl der Plätze in den Seminaren, auf die ein rechtlicher Anspruch bestünde, geringer ist.