#WirSindKeineBots – Noch kann #Artikel13 verhindert werden
Urheberrecht ist eine wichtige Sache und Schöpfer von kreativen Inhalten gehören auch angemessen entlohnt. Nun soll durch eine Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union genau diese Position gestärkt werden. So weit, so gut.
Der Inhalt der neuen Richtlinie, die nach Beschluss binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss, stößt im Internet allerdings auf massiven Widerspruch. Grund dafür sind im Besonderen Artikel 11 und 13, die drastische Eingriffe in die Internetlandschaft, wie wir sie heute kennen, bedeuten.
Was sind die Probleme an Artikel 11 und 13?
Beinahe jeder hat schon einmal ein Meme benutzt, ein Video mit seinen Freunden geteilt oder einfach ein Foto auf einer der diversen Social Media Kanäle hochgeladen. Wenn dabei Urheberrechte verletzt wurden, lag die Haftung daran bisher bei dem jeweiligen Nutzer, der diesen Inhalt im Internet verbreitet hat. Durch die neue Urheberrechtsrichtlinie und insbesondere durch Artikel 13 verlagert sich die Verantwortung allerdings auf die Plattformen, die „Online-Content-Sharing-Dienste“ anbieten.
Konkret bedeutet dies, dass eine Plattform wie YouTube automatisch in dem Moment haftbar gemacht wird, in dem ein Content ohne vorherige Lizenzvereinbarungen hochgeladen wird. Dies kann nur verhindert werden, indem bereits vor dem Hochladen eines Werkes gewährleistet wird, dass keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
Technisch stellt dies Onlineplattformen vor eine enorme Herausforderung. Natürlich besitzen große Dienste wie bspw. YouTube bereits Filter wie das „Content-ID-System“ die urheberrechtlich geschützte Inhalte erkennen und entsprechend dagegen vorgehen, aber für kleinere Plattformen bedeutet dies einen enormen finanziellen Aufwand.
Die technische Realisierbarkeit steht vor einem weiteren Problem, denn Zitate, Parodien, Pastiche, Kritiken und Reviews sollen nicht davon betroffen werden. Alles Phänomene, die ein technischer Filter nicht erkennen kann. Diese Formate werden in Zukunft bereits im Moment des Uploads durch solche Filter selektiert und blockiert werden und damit das Internet, wie wir es kennen, zu einem viel weniger vielfältigen Ort machen.
Was kann gegen Artikel 11 und 13 unternommen werden?
Bereits in den vergangenen Wochen ist eine Vielzahl kreativer Menschen auf die Straßen gegangen und haben mit „Wir sind keine Bots“-Sprechchören auf die Vorwürfe Sven Schulzes reagiert und ihrem Unmut ein Gesicht gegeben. Am 23.02.2019 demonstrierten ca. 3500 Menschen in Köln friedlich für ein freies, unzensiertes Internet und gegen Artikel 13.
Auch in den nächsten Wochen soll es vermehrt zu Demonstrationen kommen und insbesondere für den 23.03.2019 sind europaweite Demonstrationen angekündigt. Wenn auch du gegen eine Einschränkung des Internets bist, findet sich sicher auch in deiner Nähe eine Möglichkeit auf die Straße zu gehen und für deine Rechte einzustehen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit eine Petition zu unterschreiben. Bereits 4.8 Millionen Nutzer haben auf change.org/savetheinternet zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen die neue Urheberrechtsrichtlinie, wie sie derzeit aussieht, sind.
Weiterhin besteht die Möglichkeit seinen Parlamentsabgeordneten zu schreiben, was man von besagten Artikeln hält und sie davon zu überzeugen, sich in der finalen Abstimmung gegen die Richtlinie auszusprechen.
Artikel 13 kurz erklärt
Wo kann ich mich weiter informieren?
Aktuell wird das Thema Artikel 13 im Internet heiß diskutiert und somit ist es unmöglich umfänglich sämtliche Quellen zu diesem Thema bereitzustellen. Einige Quellen, die sich mit dem Thema befassen findet ihr allerdings hier:
EU-URHEBERRECHTSREFORM: Das „absolute Unverständnis“ des Axel Voss – eine Kritik von Golem.de
„Dieser Bot geht wählen“ – 3000 demonstrieren in Köln gegen Urheberrechtsreform (Heise.de)Uploadfilter erklärt auf YouTube