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VG Wort – Wer ist das? & Was wollen die?

VG Wort

Die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort und die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) haben einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung gesetzlich erlaubter Intranet-Nutzungen an öffentlichen Hochschulen gemäß § 52a UrhG abgeschlossen.

Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2017 der neue Vertrag die Einzelnutzung von Schriftwerken und Teilen von Schriftwerken zum Zweck der Lehre und Forschung regelt.

(Update: Die Frist wurde auf den 30.09.2017 verschoben. Siehe unten.)

Zulässig ist es, veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs, sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften für einen abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder einen bestimmten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Filmwerkes ist vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn der üblichen regulären Auswertung in Filmtheatern im Geltungsbereich dieses Gesetzes stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

Die Arbeitsgruppe wird rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 einvernehmlich einen Lösungsvorschlag vorlegen. Die Partner wollen eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten.

Nun dürfen Hochschulen keine von der VG-Wort verwalteten elektronischen Texte verbreiten, ohne der VG-Wort über jeden Text als Einzelfall Bericht zu erstatten.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Da es zu viel Aufwand ist, der VG Wort über jeden Einzelfall Bericht zu erstatten, wird vermutlich gar nichts mehr elektronisch bereitgestellt. Lehrmaterialien werden in Zukunft sehr wahrscheinlich ausgedruckt, kopiert oder es wird ein Link zu einer anderen Seite zur Verfügung gestellt.

Viele Dozenten haben bereits oder werden bis spätestens zum 31.12. 2016 jegliche Literatur von Blackboard und Moodle runternehmen. Die neue Deadline für die Löschung der Primär- und Sekundärliteratur soll jedoch der 30.09.2017 sein. Es empfiehlt sich jedoch vorsichtshalber bereits bis zum Ende dieses Jahres alle Dokumente auf den privaten PC runterzuladen.

Quellen: www.vgwort.de , http://www.rubel.rub.de/content/%C2%A752a-urhg, https://soundcloud.com/search?q=ctdasradio%20VG%20Wort

Autor: Elly